>
Wie hoch darf die Maklercourtage sein?

Wie hoch darf die Maklercourtage sein?

Die Höhe der Maklercourtage ist gesetzlich geregelt. Der Begriff wird im Volksmund jedoch gerne mit der Maklerprovision gleichgesetzt und gleichwertig benutzt. Durch diese Begriffsschwammigkeit ergeben sich Trennungsunschärfen, die im Alltag jedoch nicht zur Geltung kommen und keine Auswirkungen haben. In unserem 11880.com-Immobilienmakler-Ratgeber erklären wir die Begriffe Provision und Courtage und sagen Ihnen, wie hoch die Maklercourtage sein darf.

Provision und Courtage: Wo ist der Unterschied?

Maklerprovision
© shironosov - istockphotos.com

Die Begriffe Provision und Courtage werden gerne in einen Topf geworfen und gleichwertig behandelt. Maklerprovision und Maklercourtage meint dasselbe. Genau genommen ist das jedoch falsch.

Die Maklerprovision

Eine Provision beschreibt ein Entgelt, das für eine Vermittlung berechnet wird. Der Immobilienmakler tritt als Vermittler zwischen dem Eigentümer (Verkäufer/Vermieter) und dem Interessenten (Käufer/Mieter). Er vereinbart die Geschäfte der beiden Parteien durch seine Maklertätigkeit und berechnet bei Zustandekommen eines notariell beurkundeten Vertrages eine Gebühr. Diese Maklergebühr kann dem Käufer als sogenannte Außenprovision (auch Käufercourtage genannt) auferlegt werden, dem Verkäufer oder beiden zu gleichen Teilen. Dies richtet sich nach örtlichen Gepflogenheiten, die von Bundesland zu Bundesland variieren. Eine genaue Aufstellung darüber finden Sie hier. Die Höhe dieser „Maklercourtage“ beträgt bei Immobilienverkäufen 3 bis 6 Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Provision ist grundsätzlich frei verhandelbar. Gerade in sehr umkämpften Märkten, wie zum Beispiel in München, können Makler dem Eigentümer entgegenkommen und die Verkäuferprovision senken, um an den lukrativen Auftrag zu gelangen.

Die Maklercourtage

Bei der Courtage handelt es sich hingegen um eine umverhandelbare, vom Gesetzgeber festgelegte Gebühr. Sie dient dazu, den Markt zu regulieren. Vermittelt ein Immobilienmakler eine Wohnung oder ein Haus zur Miete, darf die Maklercourtage per Gesetz nicht höher als zwei Nettomonatskaltmieten plus 19 Prozent Mehrwertsteuer sein. Die Maklercourtage muss seit dem 1.6.2015 durch das Inkrafttreten des Bestellerprinzips diejenige Partei bezahlen, die den Makler bestellt hat. Beauftragt der Eigentümer einen Makler mit der Vermietung seiner Immobilie, muss er die Maklercourtage bei einer erfolgreichen Vermittlung tragen. Er kann natürlich versuchen, zu verhandeln und eine geringer Maklercourtage auszuhandeln. In den oben erwähnten Märkten mit einem angespannten Immobilienmarkt kann dies auch durchaus gelingen. Einige Vermieter versuchen diese Kosten auf ihre Mieter umzulegen – was rechtlich problematisch ist. Verlangt der Vermieter beispielsweise überhöhte Preise für die Ablösung einer Einbauküche, kann er strafrechtlich belangt werden.

Ein seriöser Makler klärt Sie über die Maklercourtage auf

Grundsätzlich gilt, dass ein seriöser Makler Sie frühzeitig über alle Kosten und gesetzlichen Bestimmungen aufklärt. Ihm sind Mietpreisbremse und Bestellerprinzip ein Begriff. Er klärt Sie über die Maklercourtage auf und benennt auch im Verkaufsfall seine Maklergebühren genau. Weitere Informationen zum Maklervertrag finden Sie hier. Den passenden Immobilienmakler in Ihrer Nähe finden Sie über unser Portal.



Das könnte Sie auch interessieren:

Wohnungsübergabe: Welche Rechten und Pflichten habe ich?

Bei der Wohnungsübergabe zahlt sich eine gute Vorbereitung und Ordnung aus. Was es zu beachten gibt, um Streitfälle und nachträgliche Forderungen zu vermeiden und wie die Rechtslage zum endgültigen Verlassen der Wohnräume aussieht, erfahren Sie hier.

Darf der Makler eine Schufa-Auskunft anfordern?

Die Schufa ist eine Wirtschaftsauskunftdatei, die Gewebetreibenden dabei hilft, die Zahlungsmoral potenzieller Kunden zu überprüfen und zu bewerten. Dementsprechend wird auf sie bei Immobiliengeschäften, wie dem Hauskauf oder der Vermietung, zurückgegriffen. Was rechtlich zulässig ist und wie die Schufa ihre Daten erhebt, erfahren Sie in diesem Ratgeber-Beitrag.

Was deckt eine Gebäudeversicherung ab?

Schäden an Haus und Hof können schnell passieren – nicht zuletzt in Zeiten, in denen sich Wetterextreme häufen. Dagegen sollten Sie sich finanziell schützen und eine Gebäudeversicherung abschließen. Was diese abdeckt, welche Vorschriften gelten und welche Rechte Sie haben, lesen Sie hier.