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Mietnomaden

Mietnomaden

Sie sind eine echte Plage und ein Albtraum für alle Vermieter: Mietnomaden. Sind Sie einmal auf Mietnomaden hereingefallen, haben Sie das Problem erst einmal in der eigenen Immobilie. Denn Mieter haben viele Rechte in Deutschland, auch wenn es Mietnomaden sind. Gleichzeitig wurde die rechtliche Lage von Vermietern gegenüber Mietnomaden zuletzt etwas gestärkt. Unser 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber sagt Ihnen, woran Sie Mietnomaden vielleicht schon vorab erkennen, wie Sie sich gegen sie schützen können und welche rechtliche Handhabe Sie gegen Mietnomaden haben.

Definition Mietnomaden

mietnomaden
© WW5 - istockphotos.com

Woher wissen Sie, ob Sie wirklich von Mietnomaden betroffen sind? Wir helfen Ihnen, dies zu definieren. Sie haben sich Mietnomaden sozusagen "eingefangen", wenn Sie zunächst einmal einfach keine Miete mehr bekommen. Während dies bei manchen Mietern aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen durchaus mal geschehen kann, machen Mietnomaden das ganz bewusst. Doch nicht nur das: Vermieter erleiden nicht nur Mietausfälle, sondern in vielen Fällen von Mietnomadentum auch noch erhebliche Schäden und Verunreinigungen an Ihrem Mietobjekt.

Albtraum Mietnomaden

Ja, Mietnomaden sind fürwahr der Albtraum jedes Vermieters, denn es kann gleich mehrfacher Schaden entstehen. Sie erhalten keine Miete und Ihre Mietsache wird womöglich auch noch schlecht behandelt. Bei manchen Fällen von Mietnomaden hätten sich entsprechende Immobilienbesitzer gewünscht, es hätte sich "nur" um die ausgefallenen Mieten gehandelt, als sie später den Zustand der Immobilie gesehen haben.



Mögliche Renovierungskosten durch Mietnomaden

Denn nicht selten haben Mietnomaden überhaupt keinen Bezug zur Mietsache, keinen Respekt vor dem Eigentum anderer und stehen dem Vermieter gegenüber womöglich auch feindselig gegenüber - je nachdem, wie weit der Streit zwischen beiden Parteien schon vorangeschritten ist. Solche Voraussetzungen können dazu führen, dass die Mietsachen vollkommen heruntergewirtschaftet werden. Auf die Vermieter kommen dann oft noch viel höhere Kosten für die Renovierung zu wenn sie die Mietnomaden irgendwann endlich mal los sind.

Mietnomaden aus der Wohnung bekommen

Genau das wollen Sie sicherlich in die Wege leiten, wenn Sie bemerken, dass Sie einen Mietnomaden in Ihrer Wohnung haben. Aber was tun gegen Mietnomaden? Erst einmal muss sofort die fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Das geht nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB  schon, sobald die Miete zwei Monate hintereinander nicht bezahlt wurde. Um dabei alle Formalien rechtskonform zu berücksichtigen, schalten Sie am besten auch einen Anwalt ein.

Fristlose Kündigung - und dann?

Die fristlose Kündigung schert viele Mietnomaden allerdings erstmal gar nicht. Sie bleiben trotzdem in der Wohnung, natürlich weiterhin ohne Miete zu zahlen. Jetzt müssen Sie eine Räumungsklage einreichen, um den oder die Mietnomaden zum Auszug zu zwingen. Bis es jedoch soweit ist, können quälend lange Monate ins Land gehen. So kann zwischen Eingang der Klage und Ausführung der Räumung je nach Gericht durchaus ein Jahr vergehen. Wenn der Mieter sich wehrt und der Klage widerspricht, kann sich der Prozess noch weiter in die Länge ziehen.

Räumungsvollstreckung

Ist die Räumungsklage dann endlich verabschiedet, können Sie sich endlich auch von Ihrem Mietnomaden verabschieden, sollte der nun noch immer nicht aus freien Stücken ausziehen. Dabei gibt es die normale Vollstreckung, bei der ein Gerichtsvollzieher mit einem Schlosser und einem Umzugsunternehmen anrückt. Kostenpunkt: sicherlich 2.000 - 3.000 €, die Sie als Vermieter tragen müssen, aber beim Mietnomaden in einem neuen Prozess einklagen können.

Berliner Räumung

Schnell und günstiger geht es bei der noch relativ neuen Berliner Räumung vonstatten: Da kommt der Gerichtsvollzieher, setzt den Mietnomaden vor die Tür, lässt neue Schlösser einsetzen und fertig ist die Berliner Räumung für ca. 400 €. Nur auf dem Hausrat des Mietnomaden und natürlich den eventuellen Renovierungskosten bleiben Sie so oder so sitzen. 

Mietnomaden das Konto sperren lassen

Eine Alternative zur teuren Zwangsräumung ist auch der Urkundsprozess. Hierfür brauchen Sie nur Ihren Mietvertrag und müssen einen Zahlungstitel erwirken. Der wiederum kann dafür sorgen, dass das Konto des säumigen Mieters gesperrt wird. Ein Umstand, der dann auch den überzeugtesten Mietnomaden zum Handeln zwingt. Der Urkundsprozess benötigt lückenlose urkundliche Beweismittel und kann somit relativ umständlich sein. Aber immer noch besser, als einen Mietnomaden in Frieden zu lassen.

Mietnomaden entlarven

Doch bevor es überhaupt zu alle dem kommen muss und wenn Sie sich erst einmal vorab informieren wollen, wie Sie Mietnomaden einfach nur aussortieren können, haben wir auch einige gute Tipps für Sie als Vermieter:

  • Mieterselbstauskunft und Schufa-Auskunft - Beginnen Sie mit dem Aussortieren möglicher Mietnomaden am besten schon bei den Wohnungsbesichtigungen. Bedenken Sie: Hier gibt es auch für Sie etwas zu besichtigen. Gehen Sie auf Nummer sicher gegen Mietnomaden und lassen Sie sich neben der obligatorischen Mieterselbstauskunft auch Gehaltsnachweise und eine Schufa-Auskunft vorlegen. Freiberufler sollten Ihnen von einem Steuerberater beglaubigte Gehaltsnachweise vorlegen können.
  • Kontakt zum Vormieter - All diese Dokumente könnte ein potenzieller Mietnomade aber sogar fälschen. Wenn Sie ganz vorsichtig sein wollen - und dazu würden wir Ihnen raten, wenn Sie kein ganz so gutes Gefühl bei einem Mietinteressenten haben -, lassen Sie sich in der Mieterselbstauskunft die Kontaktdaten des Vorvermieters geben und kontaktieren Sie diesen auch. Wer kein Mietnomade ist, hat dahingehend auch nichts zu verbergen.
  • Kaution und erste Miete - Ist Ihr Vertrauen so groß, dass Sie dem Mietinteressenten zusagen, muss die erste Miete vor Mietbeginn bereits auf Ihrem Konto sein. Auch die Kaution muss vor Mietbeginn eingehen, wobei diese rechtlich gesehen auch gedrittelt werden darf.

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